Um die KFZ-Steuer zu berechnen, benötigst Du den Hubraum und den CO2-Ausstoß Deines Autos. Für Erstzulassungen ab 2021 gilt: Ein Grundbetrag je 100 ccm Hubraum (Benziner 2€, Diesel 9,50€) wird um einen CO2-abhängigen Betrag ergänzt, der ab einem Grenzwert von 96 g/km stufenweise ansteigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage der Steuer: Hubraum und CO2-Ausstoß sind die entscheidenden Faktoren für die Berechnung.
- Stichtag Erstzulassung: Das Datum der Erstzulassung bestimmt, welche Berechnungsformel angewendet wird.
- Diesel vs. Benziner: Dieselmotoren werden beim Hubraum-Anteil mit 9,50 € pro 100 ccm deutlich höher besteuert.
- Befreiung für E-Autos: Reine Elektroautos sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für zehn Jahre steuerbefreit, längstens bis Ende 2030.
- Progressiver CO2-Tarif: Der CO2-Aufschlag steigt in sechs Stufen an, was Fahrzeuge mit hohem Ausstoß stark verteuert.
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Wenn Du die KFZ-Steuer berechnen willst, stehst Du oft vor einem Dschungel aus Zahlen und Paragrafen. Viele verlassen sich blind auf Online-Rechner, aber als KFZ-Meister sage ich Dir: Du solltest die Grundlagen selbst verstehen. Nur so kannst Du beim Autokauf die richtigen Entscheidungen treffen und böse Überraschungen vermeiden. Die Höhe der Abgabe hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Hubraum Deines Motors, dem CO2-Ausstoß Deines Fahrzeugs und, ganz entscheidend, dem Datum der Erstzulassung. Besonders seit der Reform 2021 hat sich der Fokus stark auf die CO2-Emissionen verlagert.
Die zwei Säulen der KFZ-Steuer: Hubraum und CO2-Ausstoß
Um die KFZ-Steuer korrekt zu berechnen, musst Du verstehen, dass sie sich aus zwei Hauptkomponenten zusammensetzt. Das Datum der Erstzulassung Deines Autos entscheidet darüber, nach welcher Methode gerechnet wird. Für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt das aktuelle, verschärfte System. Die erste Säule ist der hubraumbezogene Sockelbetrag. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum wird ein fester Betrag fällig. Hier gibt es einen deutlichen Unterschied, der seit Jahren für Diskussionen sorgt: Für einen Benziner zahlst Du 2,00 Euro, für einen Dieselmotor hingegen 9,50 Euro. Dieser Malus für Diesel ist eine direkte Folge ihrer höheren Stickoxid-Emissionen. Die zweite, heute deutlich gewichtigere Säule, ist die CO2-Komponente. Je mehr Gramm CO2 Dein Auto pro Kilometer ausstößt, desto teurer wird es. Dieser Betrag wird auf den Hubraum-Sockelbetrag addiert. Bei älteren Fahrzeugen, insbesondere vor 2009, spielte der CO2-Wert oft gar keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Heute ist er der entscheidende Faktor, um die Kosten in die Höhe zu treiben und eine Lenkungswirkung hin zu sparsameren Fahrzeugen zu erzielen.
Anleitung: Die KFZ-Steuer berechnen für Autos ab 2021
Das aktuelle Berechnungsmodell für Neuzulassungen ist transparent, wenn man die Stufen kennt. Nimm Dir Deine Zulassungsbescheinigung Teil I (den Fahrzeugschein) zur Hand und folge diesen Schritten. Das KFZ-Steuer berechnen ist damit kein Problem mehr.
Schritt 1: Der Hubraum-Anteil
Schau im Feld P.1 Deiner Zulassungsbescheinigung nach dem Hubraum in ccm. Teile diesen Wert durch 100 und runde das Ergebnis auf die nächste ganze Zahl auf. Multipliziere diesen Wert dann mit dem jeweiligen Steuersatz:
- Benziner: Ergebnis x 2,00 €
- Diesel: Ergebnis x 9,50 €
Beispiel für einen Benziner mit 1.499 ccm: 1499 / 100 = 14,99 → aufgerundet 15. Der Anteil beträgt also 15 x 2,00 € = 30,00 €.
Schritt 2: Der CO2-Anteil
Der CO2-Wert steht im Feld V.7 Deiner Zulassungsbescheinigung. Für diesen Wert gilt ein Freibetrag von 95 g/km. Nur die Emissionen, die darüber liegen, werden besteuert, und zwar in progressiv ansteigenden Stufen. Hier ist eine genaue Aufschlüsselung:
| CO2-Ausstoß über dem Grenzwert von 95 g/km | Steuersatz pro g/km |
|---|---|
| bis 115 g/km | 2,00 € |
| über 115 g/km bis 135 g/km | 2,20 € |
| über 135 g/km bis 155 g/km | 2,50 € |
| über 155 g/km bis 175 g/km | 2,90 € |
| über 175 g/km bis 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Beispiel für ein Auto mit 130 g/km: Der steuerpflichtige Anteil liegt bei 130 – 95 = 35 g/km. Die ersten 20 g (von 96 bis 115) kosten 20 x 2,00 € = 40,00 €. Die restlichen 15 g (von 116 bis 130) kosten 15 x 2,20 € = 33,00 €. Der CO2-Anteil beträgt also 73,00 €.
Der offizielle CO2-Wert (kombiniert nach WLTP-Messverfahren) ist die alleinige Berechnungsgrundlage. Du findest ihn in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7 oder in den CoC-Papieren (Certificate of Conformity) Deines Fahrzeugs. Verlasse Dich niemals auf Herstellerangaben aus Prospekten!
Schritt 3: Gesamtsumme ermitteln
Addiere einfach die beiden Beträge. In unserem Beispiel wäre das: 30,00 € (Hubraum) + 73,00 € (CO2) = 103,00 € jährliche KFZ-Steuer. So einfach kannst Du die KFZ-Steuer berechnen.
Sonderfälle und Ausnahmen: E-Autos, Oldtimer und Co.
Nicht für jedes Fahrzeug gelten die oben genannten Regeln. Es gibt wichtige Ausnahmen, die Du kennen solltest. Für einige Fahrzeughalter ist das KFZ-Steuer berechnen deutlich einfacher. Reine Elektroautos sind beispielsweise aktuell von der KFZ-Steuer komplett befreit. Diese Regelung gilt für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025 und ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Die Befreiung wird vom Hauptzollamt automatisch gewährt. Eine weitere wichtige Gruppe sind Halter von Oldtimern mit einem H-Kennzeichen. Für diese Fahrzeuge gilt eine pauschale Jahressteuer von 191,73 Euro, unabhängig von Hubraum oder Emissionen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und sich in einem erhaltenswerten Originalzustand befindet, was durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden muss. Auch für Wohnmobile gibt es eine eigene Berechnung, die sich primär nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse richtet. Die CO2-Komponente spielt hier keine Rolle. Die genauen Sätze findest Du auf der Webseite des deutschen Zolls.
Wenn Du ein Saisonkennzeichen nutzt, zahlst Du die KFZ-Steuer nur anteilig für die angemeldeten Monate. Die Berechnungsgrundlage bleibt aber die volle Jahressteuer. Fährst Du beispielsweise 6 Monate, zahlst Du exakt die Hälfte des Jahresbetrags.
Du siehst, das System hinter der KFZ-Steuer ist kein Hexenwerk. Wenn Du die entscheidenden Werte – Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassungsdatum – kennst, kannst Du die anfallenden Kosten präzise vorhersagen. Das ist nicht nur für Deinen aktuellen Wagen wichtig, sondern vor allem eine wertvolle Information bei der Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Autos. Nutze dieses Wissen vom Kraftfahrt-Bundesamt, um finanzielle Fehlschläge zu vermeiden. Eine genaue Prüfung der Fahrzeugpapiere vor dem Kauf ist daher unerlässlich, um die jährliche Belastung korrekt einschätzen zu können. Das KFZ-Steuer berechnen wird so zu einem planbaren Posten.
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Häufige Fragen
Wo finde ich den CO2-Wert für mein Auto?
Den für die Steuer relevanten, kombinierten CO2-Wert findest Du in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld V.7. Alternativ steht dieser Wert auch in den CoC-Papieren (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), die Du beim Kauf des Autos erhalten hast. Verlasse Dich nicht auf Werksangaben aus Katalogen.
Sind E-Autos wirklich komplett von der KFZ-Steuer befreit?
Ja, reine Elektroautos sind bei einer Erstzulassung bis zum 31.12.2025 für maximal zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Diese Befreiung gilt auch, wenn Du ein gebrauchtes E-Auto kaufst und die zehn Jahre seit der Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Wie ändert sich die KFZ-Steuer für ältere Autos?
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 31.12.2020 gelten andere CO2-Grenzwerte und teilweise andere Steuersätze. Der Grundaufbau aus Hubraum- und CO2-Anteil ist ähnlich, aber die Freigrenzen für den CO2-Ausstoß waren höher. Für sehr alte Autos (vor 2009) wurde die Steuer oft nur nach Hubraum und Schadstoffklasse berechnet.
Muss ich die KFZ-Steuer selbst überweisen?
Nein, die KFZ-Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt per SEPA-Lastschriftmandat von Deinem Konto eingezogen. Du musst bei der Zulassung des Fahrzeugs ein solches Mandat erteilen. Eine manuelle Überweisung ist nicht vorgesehen und würde zu Mahnungen führen. Der Einzug erfolgt in der Regel einmal jährlich im Voraus.